Für die physiotherapeutische Behandlung von aktuellen gesundheitlichen Problemen ist eine ärztliche Zuweisung notwendig. Lassen Sie sich bitte von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für
Physiotherapie ausstellen.
Für präventive Maßnahmen ist keine Verordnung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass präventive Therapie nur möglich ist, wenn Sie aktuell keine gesundheitlichen Defizite haben.
Wenn Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, wird ein Teil der Behandlungskosten von der Krankenkasse rückerstattet.